Mitgliederwerbung
Um neue Mitglieder zu werben, kann jedes Vereinsmitglied 2x in der Saison kostenlos mit einem Gast spielen. Für die Anwerbung eines neuen erwachsenen Mitglieds, bekommt das neue Mitglied einen Konsumationsgutschein von 50 € und das werbende Mitglied einen Konsumationsgutschein von 30 € für das Cafe "Das Schönegg", sobald die Mitgl
iedsbeiträge eingegangen sind.
Bedingungen:
Als Erstmitglieder gelten Personen, welche noch nie Mitglied des TC Hall/Schönegg waren oder wiederkehrende Mitglieder, welche in den letzten 2 Jahren nicht im TC Hall/Schönegg geführt wurden bzw. den Mitgliedbeitrags entrichtet haben. Gilt nur bei den Mitgliedsbeiträgen:
• -Einzelmitglied ohne & mit Spielzeitbeschränkung
• -Zweitmitglied ohne Spielzeitbeschränkung und
• -Familienkarte (je Erwachsenen ein Konsumationsgutschein).
Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Die Ausstellung des Gutscheines ist beim Kassier Andreas Schweiger per E-Mail
tcschoenegg@gmail.com anzufordern. Die Möglichkeit der
Ausstellung der Gutscheine erlischt mit 31.12.2026. Der
Konsumationsgutschein ist bis 31.12.2026 einzulösen.
Mannschaftsförderung
Bis auf Widerruf des Vorstandes wird seit 2020 für die
Meisterschaftssaisonen den Mannschaften des TC Hall/Schönegg (ausgenommen Jugendmannschaften) ein Unterstützungbeitrag zur Verfügung gestellt. In der Saison 2026 sind es 150,- EUR. Diese werden den jeweiligen Mannschaftsführer:innen am Anfang der Meisterschaftssaison auf das von ihnen bekanntgegebene Konto überwiesen. Diese:r hat in Abstimmung mit der Mannschaft den Verwendungszweck in der lfd. Saison festzulegen bzw. abzustimmen. Von Seiten des Vereines werden die Lizenzgebühren des TTV für das laufende Meisterschaftsjahr in der Höhe von derzeit 22,00€ pro Erwachsenen und 12,00 € pro Kind
übernommen.
Jugendförderung
Im TC Hall/Schönegg sind alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, welche Mitglied des TC Hall/Schönegg sind, berechtigt, unter den unten angegebenen Voraussetzungen eine Jugendförderung zu erhalten. Die Jugendförderung ist mit maximal 50,- EUR in der Förderperiode (= laufende Saison) gedeckelt. Gefördert werden bis zum genannten Betrag alle Kosten des Mitgliedes in Bezug auf Tennis. Beispiel hierfür sind: Tennisschläger, Tennisschuhe, Bälle, Trainerkosten, Tenniskleidung, etc. Eine Prüfung und Gewährung der Auszahlung der Förderung obliegt dem Vorstand und kann auch ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Der TC Hall/Schönegg ist nicht gebunden an die Gewährung der Jugendförderung, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Voraussetzung, Bedingungen und Ausbezahlung:
Weiters werden folgende Jugendförderungen bereitgestellt: